Die neue bayerische Brauchbarkeit

Die bayerische Brauchbarkeitsprüfungsordnung wird aktuell reformiert. Was geändert werden soll und wieso, zeigen wir transparent auf.

Im Herbst beginnt die Zeit der Gesellschaftsjagd und sie endet nach Bundesjagdrecht am 15. Januar - der Jäger spricht auch vom Hasensilvester. In dieser Zeit werden an mehreren Wochenenden Treibjagden auf Niederwild wie Hasen und Fasane abgehalten. Je nach Wilddichte werden gestimmte Wildgruppen stärker bejagt, während im Bestand bedrohte Vorkommen geschont werden. Ziel ist die Regulierung von Wildbeständen.

Nach 25 Jahren ist es manchmal an der Zeit, Festgeschriebenes zu überdenken. Vor allem, wenn dies mittlerweile mehrere Probleme aufweist. So ist die aktuelle Prüfungsordnung nicht, wie oft verkündet, eine gültige Rechtsverordnung. Damit ist sie letztlich vor dem Gesetz genauso wenig wert wie die Prüfungsordnung anderer Vereine oder selbsternannter Hundegurus. Tatsächlich ist eine behauptete Brauchbarkeit auf einem Bierdeckel genauso viel wert wie das Zeugnis einer Bayerischen Brauchbarkeitsprüfung nach Prüfungsordnung von 1997. Im Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg aus dem Jahr 2006 wird klargestellt, dass bisher die vom LJV Bayern durchgeführte Brauchbarkeitsprüfung (BP) und die ihr gleichgestellten Prüfungen nur eine Möglichkeit des Nachweises der Brauchbarkeit sind. Auch von sonstigen Ausbildungsstätten oder vom Hundeführer individuell ausgebildete Hunde können daher als brauchbare Hunde bei der Jagd bezeichnet werden. Ziel ist es, die neue Brauchbarkeits-Prüfungsordnung in Bayern von der Staatsregierung für alle verbindlich erklären zu lassen.

Oberstes Ziel: Rechtssicherheit schaffen

Auch im Hinblick auf das bayerische Jagdgesetz und die zunehmende Wichtigkeit des Tierschutzes wird es an der Zeit, die Brauchbarkeit zu reformieren. Das Bayerische Jagdgesetz schreibt vor, dass für bestimmte Jagdarten brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl eingesetzt werden müssen. Es werden beispielsweise zunehmend mehr Jagdhunde auf Stöberjagden eingesetzt, jedoch bildet die aktuelle Brauchbarkeit diese Jagdart überhaupt nicht ab. Obwohl zunehmend mehr Hundeführer ihre Hunde genau dafür einsetzen. Weiterhin ist die bayerische Brauchbarkeit im deutschlandweiten Vergleich weit abgeschlagen und wird oftmals aufgrund der geringeren Anforderungen, z.B. bei der Schweißarbeit, nicht anerkannt. Gerade die östlichen Bundesländer fordern 600m-Schweißfährten. Zudem sollen auch die Zulassungsvoraussetzungen rechtskonform ausgestaltet werden. Die aktuelle Brauchbarkeitsprüfungsordnung ist nur auf Hunde mit „JGHV-Papieren“ beschränkt. Dies ist insofern problematisch, als dass es aktuelle juristische Urteile gibt, die genau diesen Regelungen widersprechen.

Die Notwendigkeit der lebenden Ente

Ein weiterer, sehr elementarer Punkt und großer Streitpunkt innerhalb Bayerns in den vergangenen Monaten ist die Aufnahme der lebenden Ente in die Prüfungsordnung. In der Neufassung der Bayerischen Brauchbarkeitsprüfungsordnung soll die lebende Ente Voraussetzung dafür werden, dass ein Hund als brauchbar für die Wasserarbeit gilt. Aktuell ist die lebende Ente nicht gefordert, sondern wird nur bei den Zuchtprüfungen der Mitgliedsvereine des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) verlangt. Bei der Brauchbarkeit wird lediglich eine Schussfestigkeit und das Verlorenbringen geprüft. Ohne das Festschreiben der lebenden Ente in der BPO, also zur Feststellung der Brauchbarkeit des Hundes, wird die lebende Ente aus juristischer Sicht unzulässig. Daraus resultiert die Gefahr, dass wir die Ausbildung und Prüfung an der lebenden Ente in Bayern gänzlich verlieren, wenn wir ihre Notwendigkeit für die Feststellung der Eignung zur Wasserjagd nicht festschreiben. Die waidgerechte und tierschutzkonforme Durchführung der Jagd auf Wasserwild gemäß Artikel 39 des Bayerischen Jagdgesetzes setzt den Einsatz brauchbarer Jagdhunde voraus. Bislang wäre es so, dass ein Hund an der lebenden Ente auf einer Zuchtprüfung versagen kann, weil er beispielsweise wildscheu ist, dass er die warme Ente nicht bringt. Er besteht aber dann eine Brauchbarkeitsprüfung in Bayern, was ihn im Moment für die Jagd am Wasser brauchbar erklärt, was aber aus Tierschutzsicht rechtlich nicht zutreffend ist: Ein solcher Hund ist eben nicht brauchbar am Wasser, wenn er schon an einer kurzfristig flugunfähig gemachten Ente versagt. In neun der deutschen Brauchbarkeitsprüfungsordnungen ist sie festgeschrieben, in zwei Bundesländern ist die lebende Ente verboten. Wir sind uns einig: Dies darf in Bayern nicht geschehen. 

Die zur Prüfung der lebenden Ente verwendete Prof.-Müller-Methode ist hinlänglich bekannt und sowohl von Tierschutz als auch von Behörden anerkannt. Die Prüfungen sollen analog zu den JGHV-Prüfungen und gemäß der JGHV-PO Wasser erfolgen. Bislang ist es so, dass die lebende Ente in Bayern nur auf Zucht- und Leistungsprüfungen der JGHV-Mitgliedsvereine geprüft werden.

Ablauf und Durchführung 

Entsprechend einem Präsidiumsbeschluss wurde dazu ein mit dem JGHV und dem Jagdkynologischen Arbeitskreis Bayerns (JKA) abgestimmter Entwurf entwickelt, der mit den Vorsitzenden und den Hundeobleuten der Kreisgruppen im Rahmen dreier Regionalkonferenzen diskutiert wurde. Für die Ausbilder der Kreisgruppen ändert sich im Wesentlichen nicht viel. Weiterhin können die Schweißarbeiten geprüft werden als reine Brauchbarkeiten für Nachsuche auf Schalenwild. Diese Prüfung kann ergänzt werden durch Apportierfächer an Land (Ergänzende Brauchbarkeit Feld und  Wald). Diese Prüfungen kann auch eine Kreisgruppe, welche kein Wasser zur Verfügung hat, durchführen. Auch Hunde, die an Land apportieren, aber am Wasser Probleme haben, können so die Prüfung ablegen. Wenn eine Kreisgruppe nur über ein kleines Gewässer verfügt oder keine Richter für diese Prüfung zur Verfügung hat, kann sie die Hunde dennoch selbst ausbilden mit Schussfestigkeit und Verlorenbringen – wie bisher. Zuchtvereine oder Prüfungsvereine werden Wasserübungstage anbieten, die nicht nur wahrgenommen werden dürfen, sondern unbedingt wahrgenommen werden sollen. Auch hier gilt, wie so oft im Leben: Miteinander reden und zusammen arbeiten hilft allen. Die Prüfung der lebenden Ente am Wasser wird dann durch Kreisgruppen durchgeführt, welche dies möchten und die entsprechenden Voraussetzungen (Gewässergröße und Richter) erfüllen, auch die JGHV-Mitgliedsvereine werden diese Prüfungen durchführen. Ein weiterer Punkt, um die Prüfung zeitgemäß zu gestalten, ist die Möglichkeit, aber ganz bestimmt nicht die Pflicht, die besonderen Brauchbarkeiten zu verankern. Möchte ein Hundeführer seinen Hund nur für die Stöberjagd einsetzen, wird diese Möglichkeit geschaffen.

 

Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung