Viele Wildarten dürfen sich frei im Freistaat Bayern bewegen. Nur unsere größte heimische Wildart nicht. Der BJV fordert nun die Abschaffung dieser Gebiete.

Der Respekt vor unseren heimischen Wildtieren geht zunehmend verloren. Sie spielen in der modernen Gesellschaft kaum mehr eine Rolle und müssen gnadenlos wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen weichen. So auch das Rotwild. Auf nur 14% der bayerischen Landesfläche, den ausgewiesenen Rotwildgebieten, wird seine Anwesenheit überhaupt toleriert. In den übrigen Gebieten müssen alle Vertreter unserer größten, heimischen Säugetierart schonungslos erlegt werden. Die verbleibenden Inselpopulationen des Königs der Wälder sind zu Inzucht und genetischer Verarmung verdammt, was langfristig die Arterhaltung unmöglich macht. Doch unsere Wildtiere sind ein Teil der Schöpfung und nehmen einen wichtigen Platz im Ökosystem ein. Wald, Feld und Wild bilden eine ökologische Einheit und sind nicht voneinander zu trennen. Und der Mensch trägt die Verantwortung dafür, dass dies so bleibt.
„Was für Wolf, Biber, Luchs und Co. selbstverständlich ist – sich frei bewegen zu dürfen – gilt nicht für unsere größte heimische Säugetierart, das Rotwild,“ so Ernst Weidenbusch, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes e.V. (BJV), „durch die Isolation in kleinen, abgegrenzten Gebieten ist unser König der Wälder in großer Gefahr.“ Der BJV fordert deshalb die Aufhebung der rotwildfreien Gebiete in Bayern um Hirsch und Co. freies Umherstreifen auf der gesamten Bayerischen Landesfläche zu ermöglichen, und so die Arterhaltung zu garantieren.
Präsident Weidenbusch betont: „Das langfristige und vor allem nachhaltige Konzept im Umgang mit unseren Wildtieren und ihrem Lebensraum muss weiterentwickelt werden. Wir bayerischen Jägerinnen und Jäger werden nicht tolerieren, dass diese Wildart aus unseren Wäldern verschwindet.“ In unserer heutigen zivilen Gesellschaft mit all ihren Herausforderungen und Einzelinteressen brauchen Wildtiere mehr denn je eine umfassende Vertretung ihrer Bedürfnisse, einen Anwalt des Wildes.
Die Ausweisung von Rotwildgebieten steht im Widerspruch zur gesetzlichen Hegepflicht mit dem Ziel eines artenreichen und gesunden Wildbestands. Nicht zuletzt ist Deutschland als Vertragsstaat der Biodiversitäts-Konvention sogar dazu verpflichtet, den Bestand lebensfähiger Populationen zu fördern und zu schützen. Dies verbietet einen nachhaltigen Eingriff in die genetische Vielfalt einer Population – z. B. durch Ausdünnungsabschüsse.
Vielmehr ist für unsere größte heimische Säugetierart Bayerns eine ganzheitliche wildökologische Raumplanung gefragt. Eine flächendeckende Einteilung in Rotwildregionen (etwa auf Basis von Hegegemeinschaften) kann die Grundlage für eine räumliche Zonierung sein, in der die vorherrschenden Ansprüchen der Forst-, Jagd- und Landwirtschaft als auch des Tourismus berücksichtigt werden und so das Rotwild sinnvoll gemanagt werden kann. Erfolg verspricht diese Raumplanung nur, wenn sämtliche betroffene Interessengruppen am Planungsprozess beteiligt werden. Die möglichst konfliktfreie Einbindung des Rotwilds in unsere Kulturlandschaft ist eine große Herausforderung, die jedoch als gemeinschaftliche Aufgabe verschiedener Landnutzer gelingen kann. Vor allem Bayerns Jägerinnen und Jäger werden dabei eine verantwortungsvolle Rolle spielen, da die Jagd und vor allem die Hege ein wichtiges Instrument des Wildtiermanagements ist. Bundesländer wie Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern machen es seit Jahren erfolgreich vor, wie eine erfolgreiche Land- und Forstwirtschaft auch ohne festgelegte Rotwildgebiete funktionieren kann.
